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Verfahrensrecht | Verfassungsbeschwerde gegen Nutzungspflicht des beSt erfolgreich (BVerfG)
Das BVerfG hat finanzgerichtliche
Entscheidungen aufgehoben, die die Pflicht zur Nutzung des besonderen
elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) zum Gegenstand haben
().
Hintergrund: Durch Neuregelungen im Steuerberatungsgesetz ist die Bundessteuerberaterkammer verpflichtet, für jeden Steuerberater und Steuerbevollmächtigten ein beSt als Instrument der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten empfangsbereit einzurichten. Die Regelungen über das beSt waren erstmals nach Ablauf des anzuwenden. Im Herbst 2022 gab die Bundessteuerberaterkammer bekannt, dass es ihr nicht möglich sei, die Steuerberater bereits zum mit einem beSt-Zugang auszustatten; der Versand der Briefe mit dem Registrierungscode beginne e...