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NWB Nr. 30 vom

Die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen gem. § 19a EStG

Markus Fahsel und Maik Bergan

Bereits die große Koalition unter Angela Merkel (Kabinett Merkel IV) hatte sich u. a. die Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen für KMU und Start-up-Unternehmen auf die Agenda geschrieben und daher – neben der Erhöhung des Freibetrags nach § 3 Nr. 39 EStG – § 19a im Jahr 2021 in das EStG eingeführt. Dieser bewirkt einen Steueraufschub (Steuerpause). Nach seiner Einführung wurde § 19a EStG durch die zerbrochene Ampelkoalition bereits dreimal angepasst, zuletzt im Rahmen des JStG 2024 v.  (BGBl 2024 I Nr. 387). Mit dieser Änderung wurde eine sog. Konzernklausel eingeführt.

Ausgangslage

[i]Berücksichtigung von Beteiligungen an Konzernunternehmen im Rahmen des § 19a EStG war streitigSeit Einführung des § 19a EStG war ein wesentlicher Streitpunkt, inwieweit Beteiligungen an Konzernunternehmen von der Begünstigung umfasst sind. Die wohl h. M. ließ bereits bislang auch Vermögensbeteiligungen am Mutterunternehmen im Rahmen eines Unterordnungskonzerns zu. Dagegen schlossen Teile der Literatur und die Finanzverwaltung Beteiligungen an Konzernunternehmen generell von der Begünstigung nach § 19a EStG aus.

Einführung einer sog. Konzernklausel durch das JStG 2024

[i]Gesetzliche Erweiterung auf Beteiligungen an KonzernunternehmenIm Rahmen des JStG 2024 wurde § 19a Abs. 1 EStG mit Wirkung zum nunmehr durch folgenden neuen Satz 3...