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BFH Urteil v. - III 244/65 BStBl 1970 II S. 734

Leitsatz

GmbH-Anteile, die dem Kommanditisten gehören, sind dem Betriebsvermögen der KG zuzurechnen, wenn die Anteile den Zwecken der KG dienen. Eine Personenidentität im Sinne der Rechtsprechung der steuerlichen Betriebsaufspaltung ist nicht erforderlich.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 734
BFHE S. 544 Nr. 99,
NAAAA-98589

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