Patentnichtigkeitssache – „Vorrichtung zum gerichteten und geregelten Erzeugen von Wärme“– unzulässige Erweiterung - Zwischenverallgemeinerung
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Nichtigerklärung des deutschen Patents 10 2011 123 034 (Streitpatent). Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des Streitpatents, das als Teilanmeldung zu der am 30. September 2011 angemeldeten Stammanmeldung 10 2011 114 563.3 eingereicht worden und dessen Erteilung am 23. März 2017 veröffentlicht worden ist; eine Priorität wird nicht beansprucht. Es trägt die Bezeichnung "Vorrichtung zum gerichteten und geregelten Erzeugen von Wärme" und umfasst in der erteilten Fassung fünf Patentansprüche, die sämtlich angegriffen sind. Die nebengeordneten Patentansprüche 1 und 2 und die darauf rückbezogenen Ansprüche 3 bis 5 beziehen sich auf eine Vorrichtung zum gerichteten und geregelten Erzeugen von Wärme.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BPatG:2023:100523U7Ni24.20.0
Fundstelle(n): FAAAJ-95374
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