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Online-Nachricht - Mittwoch, 16.07.2025

Umsatzsteuer | Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen (Bundesregierung)

Dekorative
		  GrafikDie Bundesregierung hat sich zu der Neuregelung des § 4 Nr. 21 UStG durch Art. 21 Nr. 4 des JStG 2024 geäußert. Im Rahmen der Neuregelung steht laut der Fragestellerin im Raum, dass Schwimmkurse sowie andere private Bildungsangebote ab dem mit 19 % Umsatzsteuer belegt werden. Zudem wurde zu der Frage Stellung genommen, ob die Bundesregierung plant in der laufenden Legislaturperiode die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen so zu regeln, dass Angebote wie Schwimmkurse weiterhin steuerfrei bleiben, insbesondere da die bisherige Vertrauensschutzregelung Ende 2025 ausläuft (BT-Drucks. 21/747).

Die Antwort der Bundesregierung lautet wie folgt:

  • Es ist geplant, Auslegungs- und Anwendungsfragen im Zusammenhang mit § 4 Nr. 21 UStG durch ein BMF-Schreiben zu klären...

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