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BFH Urteil v. - II 206/65 BStBl 1970 II S. 689

Leitsatz

Ergebnisabführungsverträge im Rahmen eines Organverhältnisses verpflichten nicht zur Abführung des Abwicklungsgewinns. Der Senat tritt der Entscheidung I 262/63 vom (BFH 90, 370, BStBl II 1968, 105) für die Gesellschaftsteuer bei.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 689
BFHE S. 498 Nr. 99,
QAAAA-98575

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