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BFH Urteil v. - II R 22/70 BStBl 1970 II S. 668

Leitsatz

1. Der Gesellschaftsteuer auf den ersten Erwerb der Kommanditanteile an einer Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftender Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist, kann nicht entgegengehalten werden, das Einbringen der Kommanditisten habe die Kapitalkraft der Kapitalgesellschaft nicht verstärkt.

2. Schuldner der Gesellschaftsteuer ist auch in den Fällen des § 6 Abs. 1 Nr. 4 KVStG die Kapitalgesellschaft (BFH 97, 147 (149)).

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 668
BFHE S. 423 Nr. 99,
SAAAA-98570

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