Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Online-Nachricht - Montag, 14.07.2025

Grundsteuer | Keine Anpassung eines Bodenwerts durch die Finanzbehörde (FG)

Dekorative GrafikDas FG Düsseldorf hat zur Anpassung eines Bodenwerts durch die Finanzbehörde aufgrund eines abweichenden Entwicklungszustands und zur Einordnung einer Grundstücksfläche als "besondere" Fläche der Land- und Forstwirtschaft entschieden ( Gr,BG; NZB anhängig, BFH-Az. II B 50/25).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darum, ob das FA berechtigt war, aufgrund eines abweichenden Entwicklungszustands einen eigenen Bodenwert abzuleiten: Das zu bewertende Grundstück im Außenbereich ist 1.020 qm groß und befindet sich in einer weitläufigen Bodenrichtwertzone, die für eine landwirtschaftliche Nutzung 5,50 €/qm und für baureifes Land einen Bodenrichtwert in Höhe von 90 €/qm ausweist.

Das beklagte FA bewertete das mit Baumbeständen ve...