Gewinn aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Wohnmobils innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung nicht
einkommensteuerbar
Leitsatz
1. Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG muss es sich bei objektiver
Betrachtung um Gebrauchsgegenstände handeln, die dem Wertverzehr unterliegen und/oder kein Wertsteigerungspotential aufweisen,
wobei eine Nutzung an jedem Tag nicht erforderlich ist, die aber zur regelmäßigen oder zumindest mehrmaligen Nutzung geeignet
sind (vgl. BFH-Rechtsprechung).
2. Ein Wohnmobil ist ein nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG von der Besteuerung ausgenommener „Gegenstand des täglichen
Gebrauchs”. Dies gilt auch dann, wenn es sich angesichts eines sehr hohen Kaufpreises des Wohnmobils (im Streitfall: 384.425
EUR) bei dem Wohnmobil um einen Luxusgegenstand handelt.
Fundstelle(n): KAAAJ-95180
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