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BFH Urteil v. - III R 72/69 BStBl 1970 II S. 642

Gesetze: FGO § 120FGO § 56

Leitsatz

Die vom Vorsitzenden des Senats nach § 120 Abs. 1 Satz 2 FGO auf Antrag verlängerte Revisionsbegründungsfrist ist eine gesetzliche Frist im Sinne des § 56 Abs. 1 FGO.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 642
BFHE S. 298 Nr. 99,
NAAAA-98563

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