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BFH Urteil v. - VII R 54/67 BStBl 1970 II S. 634

Leitsatz

1. Gegen eine im Jahre 1964 ergangene Verfügung, durch die Zahlungsaufschub für Monopolausgleich abgelehnt wurde, war der Einspruch gegeben.

2. Ein entgegen der gesetzlichen Vorschrift über einen längeren Zeitraum hin bewilligter laufender Zahlungsaufschub, mit welchem der Steuerpflichtige weiterhin rechnen kann, darf, auch wenn der Widerruf vorbehalten ist, erst versagt werden, wenn dem Steuerpflichtigen die künftige Nichtgewährung des Zahlungsaufschubs angemessene Zeit vorher mitgeteilt worden ist, damit er seine Dispositionen entsprechend treffen kann.

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 634
BFHE S. 293 Nr. 99,
TAAAA-98561

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