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Gesetzgebung | Bundesrat billigt Verlängerung der Mietpreisbremse
Der Bundesrat hat am die
Verlängerung der Mietpreisbremse gebilligt. Damit läuft die Mietpreisbremse
weiter bis zum .
Im Kern regelt die Mietpreisbremse, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Dazu zählen Regionen, in denen die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder in denen die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete dazu gehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest
Die Mietpreisbremse existiert seit 2015. Ohne die Verlängerung würde sie zum auslaufen. Zudem konnte bisher ein Gebiet nur für die Dauer ...