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BFH Urteil v. - VI R 164/68 BStBl 1970 II S. 620

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a S. 3, 4

Leitsatz

Einkünfte aus "gewerbsmäßiger Unzucht" sind Einkünfte aus Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG.

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 620
BFHE S. 200 Nr. 99,
OAAAA-98554

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