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BFH Urteil v. - I R 105/68 BStBl 1970 II S. 607

Gesetze: GewStG § 31

Leitsatz

Eine in der Sache gelegene unbillige Härte ist nicht darin zu sehen, daß bei Gesellschaftern von Personengesellschaften statt von einer ihnen gezahlten Tätigkeitsvergütung nur von dem (anteiligen) fiktiven Unternehmerlohn aus § 31 Nr. 2 GewStG zur Berechnung der Berliner Steuerpräferenz ausgegangen wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 607
BFHE S. 175 Nr. 99,
AAAAA-98550

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