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Kassen | Hinweis auf die Veröffentlichung geänderter Technischer Richtlinien des BSI (BMF)
 Das Bundesamt für Sicherheit in der
		Informationstechnik (BSI) hat nach 
		§ 5
		  KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in Technischen
		Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das
		Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen
		Aufzeichnungssystems überarbeitet ().
Das Bundesamt für Sicherheit in der
		Informationstechnik (BSI) hat nach 
		§ 5
		  KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in Technischen
		Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das
		Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen
		Aufzeichnungssystems überarbeitet ().
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Die geänderten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können unter folgenden Link aufgerufen werden:
Das (BStBl I S. 1075) wird teilweise hinsi...