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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 13-14 | Umsatzsteuer: Steuerbefreiung von in einem Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen

Die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG ist nicht davon abhängig, wo die Heilbehandlungen ausgeführt werden. Sie ist auch dann anwendbar – und nicht durch speziellere Vorschriften zur Steuerbefreiung von Krankenhäusern ausgeschlossen –, wenn die Heilbehandlungen von einem Arzt in einem Krankenhaus durchgeführt werden. Zu prüfen ist aber immer im ersten Schritt, ob es sich um eine einheitliche Leistung oder um mehrere selbständig erbrachte Leistungen handelt.

Wir kommen damit zur Umsatzsteuer.

Bei einem aktuellen Verfahren vor dem höchsten deutschen Steuergericht stellte sich die Frage: Sind ärztliche Heilbehandlungen auch dann steuerfrei gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, wenn sie in einem Krankenhaus erbracht werden und die Krankenhausleistungen ihrerseits nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG begünstigt sind, weil nicht alle Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind? Oder theoretisch ausgedrückt: Wird die Anwendung von § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG dadurch verhindert, dass der Anwendungsbereich von § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG dem Grunde nach eröffnet ist?

Über den Streitfall und die erstinstanzliche Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen FG hatten wir Sie bereits in unserer Januar-Ausgabe 2023 informiert.

Die Klägerin war eine Privatklinik in der Rechtsform einer ...