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Gesetzgebung | Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (BMJV)
Verbraucher sollen es künftig
vielfach einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag
widerrufen wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen
Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen
sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) am veröffentlicht hat. Mit ihm sollen
geänderte EU-Vorgaben zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen umgesetzt
werden.
Die EU-Vorgaben sind bis zum umzusetzen. Vorgesehen sind insbesondere folgende Änderungen:
Einführung eines elektronischen Widerrufbuttons
Unternehmen sollen verpflichtet werden, einen elektronischen Widerrufsbutton bereitzustellen. Dies soll in Bezug auf Waren, Die...