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Gesetzgebung | Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen (BMJV)
Das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am
einen
neuen Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen
veröffentlicht.
Hierzu führt das BMJV u.a. weiter aus:
Grundstückskaufverträge sollen laut dem Gesetzentwurf künftig komplett digital vollzogen werden.
Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienvertrags. Bislang findet dieser Austausch weitgehend postalisch statt.
Künftig soll er vollständig elektronisch erfolgen. Gleiches soll für die gerichtliche Genehmigung eines notariellen Rechtsgeschäfts und für die Erfüllung steuerlicher Anzeigepflichten der Notare gelten. Entsprechend...