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beSt | Nutzung des beSt bei Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten
Steuerberater sind seit dem zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberatungspostfachs (beSt) verpflichtet und haben daher Schriftsätze sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen gegenüber den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit als elektronische Dokumente zu übermitteln, wenn sie grds. gegenüber ihrem Mandanten bereit sind, auch gerichtliche Mandate zu übernehmen und zu verfolgen. Ein etwaiger Irrtum, zu einer elektronischen Einreichung nicht verpflichtet zu sein, ist dabei im Hinblick auf eine mögliche Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorigen Stand nicht entschuldbar.
Im Streitfall hatte der Steuerberater als Prozessbevollmächtigter Klage gegen die Ablehnung der Corona-Überbrückungshilfe in Papierform eingereicht. Die Klage wurd...