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BFH Urteil v. - VI B 140/69 BStBl 1970 II S. 552

Gesetze: FGO § 115 Abs. 3, 5FGO § 116 Abs. 1 Nr. 3

Leitsatz

Die Entscheidung des BFH, von der das Urteil des FG angeblich abweicht, ist nur dann im Sinne des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO ausreichend bezeichnet, wenn sie unter Angabe von Datum und Aktenzeichen oder einer Fundstelle kenntlich gemacht wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 552
BFHE S. 25 Nr. 99,
CAAAA-98532

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