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Nachhaltigkeitsberichterstattung | Vereinfachung der EU-Taxonomie-Verordnung (Kommission)
Die EU-Kommission hat am eine Reihe von Maßnahmen zur
Vereinfachung der Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung
2020/852/EU) angenommen.
Hintergrund: Die Taxonomie-Verordnung ist am 2020 in Kraft getreten, ihre Berichtspflichten gelten seit 2022. Durch die Bereitstellung eines gemeinsamen Nachhaltigkeitsbezugspunkts für Finanz- und Nichtfinanzunternehmen soll die Taxonomie Investitionen unterstützen, die im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals zu einem nachhaltigen Wandel der EU-Wirtschaft beitragen.
Folgende Vereinfachungen zur Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung sind geplant:
Finanzielle und nichtfinanzielle Unternehmen sind von der Beurteilung der Taxonomiefähigkeit und -angleichung für Wirtschaftstätigkeiten befreit, die für ihre Geschäftstätigkeit nicht finanziell wesentlich sind. Bei ...