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Familienrecht | Veröffentlichter Gesetzentwurf für die Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter (BMJV)
Das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am einen Gesetzentwurf
veröffentlicht, mit dem das Urteil des BVerfG zum Anfechtungsrecht leiblicher
Väter umgesetzt werden soll. Der Entwurf sieht neue Regeln vor für den Fall,
dass der leibliche Vater eines Kindes die rechtliche Vaterschaft eines anderen
Mannes für das Kind anfechten will.
Hintergrund: Das BVerfG entschied am , dass die Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung teilweise unvereinbar mit dem Grundgesetz sind (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 9.4.2024). Eine Anpassung der gesetzlichen Regeln ist deshalb notwendig.
Konkret ging es in dem Urteil um § 1600 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BGB. Danach kann der leibliche Vater eines Kindes die Vaterschaft eines anderen Mannes dann nicht anfechten, wenn zwischen dem Kind und ...