Anforderungen an ein Gutachten nach der ImmoWertV zur tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes sowie an die formelle Qualifikation
eines Gutachters
Leitsatz
1. Ein auf die Vorgaben der betreffenden Immobilienwertermittlungsverordnung zur wirtschaftlichen Bestimmung der Restnutzungsdauer
– und nicht auf den technischen Verschleiß – eines Gebäudes gestütztes Sachverständigengutachten ist geeignet, Aufschluss
über die für die tatsächliche Nutzungsdauer maßgeblichen Determinanten zu geben (Anschluss an ,
BFH/NV 2024, 823).
2. Für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist eine Zertifizierung
des Gutachters als Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 nicht zwingend erforderlich. Die hinreichende
Qualifizierung eines Sachverständigen im Hinblick auf ein erstelltes Gutachten zur Restnutzungsdauer eines Gebäudes kann sich
auch ohne Zertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17024 aus anderen Umständen (hier: u.a. von der IHK geprüfter und zertifizierter
Sachverständiger für Immobilienbewertung; vom TÜV geprüfter und zertifizierter Sachverständiger für Bauschäden und Baufehler
sowie Sachkundiger für Schimmelschäden in Innenräumen) ergeben.
Fundstelle(n): HAAAJ-94708
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