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BFH Urteil v. - I R 105/66 BStBl 1970 II S. 529

Leitsatz

Die Zahlung von Bauzinsen stellt im allgemeinen keine offene oder verdeckte Gewinnausschüttung dar, weil der Anspruch auf Bauzinsen nicht als gesellschaftsrechtlicher, sondern als schuldrechtlicher Anspruch gestaltet ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 529
BFHE S. 547 Nr. 98,
YAAAA-98516

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