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Gewerbesteuer | Zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung der Gewinnanteile eines in den USA ansässigen stillen Gesellschafters (BFH)
Die gewerbesteuerrechtliche
Hinzurechnung von Gewinnanteilen eines stillen Gesellschafters nach
§ 8 Nr. 3
GewStG 2000 fällt unter die auch für Drittstaaten geltende
Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 des Vertrags zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft –
EGV (heute Art. 63 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union -
AEUV). Die Anwendbarkeit
der Standstill-Klausel des
Art. 57 Abs. 1
EGV (heute
Art. 64 Abs. 1
AEUV) wird grundsätzlich nicht durch Ausführungen eines
Schreibens einer Oberfinanzdirektion über eine zugunsten von Steuerpflichtigen
nur eingeschränkte Anwendung einer Norm beeinflusst (;
veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob der Gewinnanteil eines in einem Drittstaat ansässigen stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 3 GewStG in der im Streitjahr 2000 g...