Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Digitalisierung | Berliner Steuerverwaltung und Finanzämter in Baden-Württemberg setzen ab sofort das "RABE"-Verfahren ein (SenFin)
Die Berliner Steuerverwaltung sowie
die Finanzämter in Baden-Württemberg setzen ab sofort im Rahmen der
elektronischen Steuererklärung das sog. RABE-Verfahren ein. "RABE" steht für
„Referenzierung auf Belege“. Damit wird das Einreichen von Belegen
bei der Steuererklärung zukünftig leichter.
Hierzu führt die Senatsverwaltung für Finanzen weiter aus:
"RABE" bietet die Möglichkeit, Belege direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung digital zu hinterlegen und diese – über sog. Referenzierungen – den fachlich-inhaltlich passenden Eingabefeldern zuzuordnen. Das hat den Vorteil, dass die Mitarbeiter in den Finanzämtern die Belege bei der Bearbeitung der Steuererklärung elektronisch abrufen können. Dadurch wird die Bearbeitung erleichtert und der Arbeitsaufwa...