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Ausübungsgesellschaft | Mündliche Vereinbarung zur Gewinnverteilung in der Gesellschaft
Vereinbarungen zur Gewinnverteilung in einer Steuerberatungsgesellschaft, die qualifizierte Schriftformklauseln in einem Gesellschaftsvertrag ändern sollen, können mündlich nicht geschlossen werden.
Im Streitfall hatte der aus der Gesellschaft ausgeschiedene Berufsträger behauptet, dass 2011 eine mündliche Vereinbarung getroffen worden sei, wonach der Inhaber der Berufsausübungsgesellschaft monatlich nur noch 4.000 € nebst Einkommensteuervorauszahlungen erhalten sollte und der restliche Gewinn dem Berufsträger zustehen sollte. Das Gericht hielt die mündliche Vereinbarung für unwirksam, da diese der qualifizierten Schriftformklausel im Gesellschaftsvertrag, wonach Änderungen und Ergänzungen schriftlicher Form bedürfen, widersprach. An einer Korrektur über § 242 BGB sah sich das Gericht geh...