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BFH Urteil v. - IV 186/64 BStBl 1970 II S. 492

Leitsatz

Ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt, darf Verluste aus einer Bürgschaft nur dann gewinnmindernd behandeln, wenn die Übernahme der Bürgschaft entweder ein notwendiger Betriebsvorgang war oder rechtzeitig durch Ausweis in den Büchern oder Aufzeichnungen zu einem Betriebsvorgang gemacht werden durfte und gemacht wurde.

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 492
BFHE S. 26 Nr. 99,
QAAAA-98494

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