Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsrecht | Pflegemindestlohn steigt (BMAS)
Seit dem
gilt die
dritte Erhöhungsstufe des Pflegemindestlohns. Die stufenweise Anpassung erfolgt
auf Grundlage der Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die
Pflegebranche (6. PflegeArbbV), die zum
in Kraft
getreten ist.
Hierzu führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) u.a. weiter aus:
Die Höhe des Pflegemindestlohns richtet sich nach der Qualifikation der Pflegekräfte und gilt im gesamten Bundesgebiet. Er ist für alle Arbeitgeber der Branche verbindlich – also in ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen. Dort, wo der Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 € brutto pro Stunde.
Die aktuellen Pflegemindestlöhne im Überblick
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tätig... |