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Online-Nachricht - Mittwoch, 02.07.2025

Arbeitsrecht | Pflegemindestlohn steigt (BMAS)

Seit dem gilt die dritte Erhöhungsstufe des Pflegemindestlohns. Die stufenweise Anpassung erfolgt auf Grundlage der Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (6. PflegeArbbV), die zum in Kraft getreten ist.

Hierzu führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) u.a. weiter aus:

Die Höhe des Pflegemindestlohns richtet sich nach der Qualifikation der Pflegekräfte und gilt im gesamten Bundesgebiet. Er ist für alle Arbeitgeber der Branche verbindlich – also in ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen. Dort, wo der Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 € brutto pro Stunde.

Die aktuellen Pflegemindestlöhne im Überblick


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