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LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss v. - L 8 AY 24/25 B ER

Gesetze: AsylbLG § 1a Abs. 4 S. 2; EMRK Art. 3; GRC Art. 4; SGG § 86b Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs 4 S 2 AsylbLG setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal voraus, dass der betreffenden Person die Rückkehr in das schutzgewährende Land aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen möglich und zumutbar ist (Festhaltung am Senatsbeschluss vom - L 8 AY 26/19 B ER - juris Rn. 17).

2. Vulnerable Schutzberechtigte sind bei einer Rückkehr nach Griechenland der ernthaften Gefahr ausgesetzt, aufgrund der sie dort erwartenden Lebensumstände eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung iSv Art 4 GRC bzw Art 3 EMRK zu erfahren.

Fundstelle(n):
YAAAJ-94416

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