Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss v. - L 8 AY 13/25 B ER

Gesetze: AsylbLG 10; AsylbLG § 10a; AsylbLG § 11 Abs. 2; AsylbLG § 3; AsylbLG § 6; AsylbLG § 6b; AsylG § 60 Abs. 1; AufenthG § 61 Abs. 1d; SGB XII § 18; SGG § 86b Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. § 11 Abs 2 AsylbLG enthält in den Fällen des Zuwiderhandelns gegen eine ausländerrechtliche räumliche Beschränkung bzw bei einem Verstoß gegen eine Wohnsitzauflage eine Leistungspflicht der Behörde des tatsächlichen Aufenthaltsorts.

2. Die Leistungspflicht nach § 11 Abs 2 AsylbLG umfasst sämtliche Leistungen der faktischen Bedarfsdeckung, die jedoch in der Regel beschränkt sind auf die Übernahme der notwendigen Reise- sowie dringend erforderlichen Verpflegungskosten, damit der Ausländer den durch die asyl- bzw ausländerrechtliche Beschränkung bestimmten Aufenthaltsort erreichen kann. In atypischen Fällen sind weitergehende Leistungen bis zum Niveau der regulären Leistungen (§§ 3 bzw 2 AsylbLG) zu erbringen (hier bejaht aus gesundheitlichen Gründen).

Fundstelle(n):
EAAAJ-94414

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen