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BFH Urteil v. - V R 158/66 BStBl 1970 II S. 460

Leitsatz

Zur Erhebung des Beweises durch Sachverständige genügt die Anordnung Begutachtung. Will jedoch ein Beteiligter dem Sachverständigen Fragen stellen lassen und verlangt er zu diesem Zweck dessen Ladung zur mündlichen Verhandlung, so muß das FG diesem Antrag entsprechen.

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 460
BFHE S. 467 Nr. 98,
HAAAA-98484

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