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BFH Urteil v. - VI R 317/67 BStBl 1970 II S. 452

Gesetze: EStG § 3 Nr. 6EStG § 33

Leitsatz

1. Eine Kraftfahrzeugbeihilfe nach § 17 der VO zur Kriegsopferfürsorge vom (BGBl I 1961, 653) ist steuerfrei (§ 3 Nr. 6 EStG); Kraftfahrzeugaufwendungen, die Werbungskosten sind, dürfen nicht um die Beihilfe gekürzt werden.

2. Zur Berücksichtigung von privaten Kraftfahrzeugaufwendungen Schwerkörperbehinderter als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 452
BFHE S. 251 Nr. 98,
NAAAA-98482

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