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Verfahrensrecht | Registrierpflicht für elektronische Kassen (FinMin)
Unternehmen, die elektronische
Kassensysteme oder vergleichbare digitale Aufzeichnungssysteme wie z.B. Tablet-
Kassensysteme verwenden, müssen diese erstmals bis spätestens zum
über
die neue elektronische Schnittstelle der Finanzverwaltung registrieren und
fortan Änderungen mitteilen. Hierauf macht das Ministerium der Finanzen und für
Europa des Landes Brandenburg aufmerksam.
Hintergrund: Bereits seit dem Jahr 2020 besteht die Pflicht, elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Neu ist jedoch die zentrale Registrierungspflicht: Bis spätestens Ende Juli 2025 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die der Einzelaufzeichnungspflicht unterliegen, digital beim Finanzamt angemeldet werde...