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Verfahrensrecht | Erlass von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (FG)
Säumniszuschläge sind nicht nur ein Druckmittel, das den
Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Zahlung anhalten soll, sondern dienen auch
als Zinsersatz sowie der Abgeltung von Verwaltungsaufwand. Verlieren
Säumniszuschläge ihren Sinn als Druckmittel, kommt daher regelmäßig nur ein
hälftiger Erlass in Betracht (Anschluss an die ständige Rechtsprechung: ; NZB anhängig, BFH-Az. XI B 30/25).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die Höhe eines Erlasses von Säumniszuschlägen bei einem zahlungsunfähigen und überschuldeten Schuldner:
Der Kläger beantragte als Insolvenzverwalter den Erlass sämtlicher Säumniszuschläge, die der Beklagte angemeldet hatte. Der Beklagte erließ (nur) 50% der Säumniszuschläge.
Die hiergegen gerichtete Kl...