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BFH 10.04.2025 VI R 11/22, StuB 13/2025 S. 513

Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps

(1) Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll. (2) Dies setzt voraus, dass das betriebliche Darlehen und das zinssichernde Swap-Geschäft inhaltlich hinreichend eng miteinander verknüpft sind. (3) Zudem ist das Swap-Geschäft von vornherein als betriebliches Geschäft zu behandeln. Der Stpfl. muss daher die Ausgleichszahlungen in der laufenden Buchhaltung als betrieblichen Aufwand abbilden (Bezug: § 4 Abs. 1 und Abs. 4, § 13, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 20 Abs. 6, Abs. 8 EStG).

Praxishinweise

(1) Der an Darlehenszinsen haftende betriebliche Veranlassungszusammenhang als Voraussetzung für einen Betriebsausgabenabzug kann s...