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BFH 14.01.2025 VII R 21/22, StuB 13/2025 S. 519

Auslegung einer Prozesserklärung

Auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes rechtsschutzgewährender Auslegung ist eine eindeutige Erklärung eines rechtskundigen Prozessvertreters nicht abweichend von ihrem tatsächlichen Inhalt auszulegen (Bezug: § 47 Abs. 1, § 118 Abs. 2 FGO; § 163 Abs. 1 AO; § 133 BGB).

Praxishinweise

Im Urteilsfall hat das FA Einsprüche gegen eine Steuerfestsetzung sowie die Ablehnung einer anderweitigen Billigkeitsfestsetzung nach § 163 AO in der Einspruchsentscheidung zurückgewiesen. Der Bevollmächtigte hatte innerhalb der Klagefrist nur gegen die Steuerfestsetzung Klage erhoben. Erst nach Ablauf der Klagefrist hat er gegenüber dem FG „klargestellt, dass sich die Klage hilfsweise auch gegen den in der Einspruchsentscheidung abgelehnten Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen erstreckt“. Innerhalb der Klagefrist hat er a...