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Umsatzsteuer | Rechnungsanforderungen für den Vorsteuerabzug
Die Berichtigung eines Dokuments, das dem nach der Rechtslage im Jahr 1999 für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Schriftformerfordernis nicht entsprach, führte nicht zu einer Rechnungsberichtigung, sondern zu einer erstmaligen Rechnungserteilung (Bezug: Art. 22 Abs. 3 Buchst. a Satz 1 und Buchst. c Richtlinie 77/388/EWG; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1999).
Nach Art. 22 Abs. 3 Buchst. a Satz 1, Abs. 3 Buchst. c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG war es Sache der Mitgliedstaaten, die formellen Anforderungen zu definieren, so dass es keine „vom Unionsrecht geforderten formellen Anforderungen“ gab, die für sich genommen einen S. 518Vorsteuerabzug ermöglichten (, NWB YAAAH-41081, BStBl 2020 II S. 596, Rz. 27). Im Hinblick auf die den Mitgliedstaaten so eingeräumte Ermächtigung bestand für das Streitjahr 1999 keine nationale Regelung, die über das vom Unionsrecht geforderte Mindestm...