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Thüringer FG Urteil v. - 2 K 23/21

Gesetze: UStG § 4 Nr. 21 Buchst. a, UStG § 4 Nr. 21 Buchst. b, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. i, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. j

Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus der Erteilung von Fahrschulunterricht

Leitsatz

1. Fahrschulunterricht für die Führerscheinklasse B ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung im Sinne von § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG.

2. Auch im Rahmen einer Umschulung erbrachter Fahrunterricht bleibt ein spezialisierter Unterricht, der für sich allein nicht der den Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnenden Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen gleichkommt.

Fundstelle(n):
XAAAJ-94305

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