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BFH Urteil v. - IV 85/65 BStBl 1970 II S. 413

Leitsatz

Die den Schwestern des Steuerpflichtigen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbregelung eingeräumten stillen Beteiligungen am vom Vater übernommenen Unternehmen können auf Grund der besonderen Gestaltung der Gewinnbeteiligungen in Verbindung mit anderen Umständen des Falles als außerbetriebliche Vermögensauseinandersetzung zu würdigen sein.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 413
BFHE S. 401 Nr. 98,
UAAAA-98471

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