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BFH Urteil v. - VI R 236/69 BStBl 1970 II S. 391

Leitsatz

Die Aufwendungen für Mittagsheimfahrten bei geteilter Arbeitszeit sind auch dann den Lebenshaltungskosten zuzurechnen, wenn der Betrieb eine Mittagspause von zwei Stunden Dauer vorschreibt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1970 II Seite 391
BFHE S. 350 Nr. 98,
DAAAA-98468

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