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Gesetzgebung | Bundestag beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse
Der Bundestag hat am
den
Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe
bei Mietbeginn" (BT-Drucks.
21/322) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung
(BT-Drucks.
21/631) in 2./3. Lesung beschlossen. Die Mietpreisbremse
begrenzt in ausgewiesenen Gebieten den Anstieg der Miete bei der Neuvermietung
einer Wohnung. Die Regelung war zuletzt bis zum
befristet und wird nun bis Ende 2029 verlängert.
Hintergrund: Die Mietpreisbremse des § 556d BGB erlaubt es den Landesregierungen, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten per Rechtsverordnung auszuweisen. Als angespannt gilt ein Wohnungsmarkt, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dies kann u.a. dann der...