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Track 06 | Gemeinnützigkeit: Schüler-AGs von Sportvereinen sind ein Zweckbetrieb
Das Durchführen von Sportunterricht durch Sportvereine in Schulen stellt nach einer aktuellen Verfügung der OFD Frankfurt/M. eine sportliche Veranstaltung i. S. des § 67a AO dar. Dies gilt sowohl dann, wenn die Sportvereine ihre Aktivitäten unmittelbar gegenüber Schülern anbieten, als auch, wenn die Sportvereine in einer Leistungsbeziehung mit den Schulen stehen und mit der Durchführung des Sportunterrichts in das Betreuungsangebot der jeweiligen Schule eingebunden sind.
Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat sich damit befasst, unter welchen Voraussetzungen Schüler-AGs von Sportvereinen als Zweckbetrieb anzusehen sind.
In der Verfügung heißt es: Das Durchführen von Sportunterricht durch Sportvereine in Schulen stellt eine sportliche Veranstaltung i. S. des § 67a AO dar.
Dies gilt unabhängig von der Ausgestaltung der Leistungsbeziehungen. Also sowohl dann, wenn die Sportvereine ihre Aktivitäten den Schülerinnen und Schülern unmittelbar anbieten, als auch dann, wenn die Sportvereine in einer Leistungsbeziehung mit den Schulen stehen und mit der Durchführung des Sportunterrichts in das Betreuungsangebot der jeweiligen Schule eingebunden sind.
Die Einnahmen aus solche...