Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 03-04 | Familiengenossenschaften: Finanzierung der privaten Lebensführung der Mitglieder als vGA
Seit einigen Jahren sind vermehrt Gründungen von Familiengenossenschaften zu beobachten, die dadurch auffallen, dass sie in nicht unerheblichem Maße Aufwendungen tätigen, die der privaten Lebensführung eines oder mehrerer ihrer Mitglieder zuzurechnen sind. Das BayLfSt hat jetzt klargestellt, dass es sich dabei um verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) der Genossenschaft handelt. Bei der Umsatzsteuer ist ein Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen nicht möglich.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich zur steuerlichen Behandlung von Familiengenossenschaften geäußert. Konkret geht es um die Aufwendungen zur Finanzierung der privaten Lebensführung der Mitglieder.
Die Ausgangslage beschreibt die Mittelbehörde so: Derzeit sind vermehrt Gründungen von Familiengenossenschaften zu beobachten. Hierbei handelt es sich um Genossenschaften, deren Mitglieder zumindest im Kern nur aus Angehörigen einer Familie bestehen.
Diese Genossenschaften fallen – so heißt es in der Verfügung – dadurch auf, dass sie in nicht unerheblichem Maße und in vielfältigster Weise Aufwendungen tätigen, die der privaten Lebensführung eines oder mehrerer ihrer Mitglieder zuzurechnen si...