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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 02 | Handwerkerleistungen: Steuerermäßigung bei Photovoltaikanlagen, die auf Nebengebäuden montiert sind

Bei der Montage von Photovoltaikanlagen auf Nebengebäuden zu Wohngebäuden (z. B. auf Garagen, Carports oder Gartenlauben) kann aus Sicht des Bundesfinanzministeriums eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Betracht kommen, wenn das Nebengebäude zum Haushalt gehört und die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen des § 35a EStG erfüllt sind. Es ist nicht erforderlich, dass das Nebengebäude selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

Wir beginnen mit einer erfreulichen Klarstellung des Bundesfinanzministeriums zur Steuerermäßigung des § 35a EStG. Und zwar bei Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen, die auf Nebengebäuden montiert sind, z. B. auf Garagen, Carports oder Gartenlauben. Wir haben das Schreiben dem Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine zu verdanken, der eine entsprechende Anfrage an das Bundesfinanzministerium gerichtet hatte.

Bekanntlich sind nach § 3 Nr. 72 EStG die Einnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von kleineren Photovoltaikanlagen auf, an oder in Einfamilienhäusern einschließlich Nebengebäuden steuerfrei. Aufwendungen, die mit diesen steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehen, sind nach § 3c EStG nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugs...