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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 27 | Haushaltsnahe Leistungen: Steuerermäßigung für Haus in der Schweiz beim EuGH auf dem Prüfstand

Fraglich ist, ob nach dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz auch dann eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zu gewähren ist, wenn die begünstigten Beschäftigungen und Leistungen für den Schweizer Haushalt eines Arbeitnehmers, der in einem Mitgliedstaat der EU tätig ist, erbracht werden. Diese Frage hat das FG Köln dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.

Zur Steuerermäßigung nach § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sowie für Pflegeleistungen möchten wir Sie auf eine Vorlage des FG Köln an den Europäischen Gerichtshof aufmerksam machen.

Die Richter aus der Domstadt halten es für europarechtswidrig, dass die Steuerermäßigung nicht für Immobilien in der Schweiz beansprucht werden kann.

Die begünstigten Beschäftigungen und Leistungen müssen nach dem Gesetzeswortlaut in einem Haushalt des Steuerpflichtigen in einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ausgeübt oder erbracht werden. Dies gilt auch für die begünstigten Pflegeleistungen.

Fraglich ist, ob nach dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz auch dann eine Ste...