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Track 14 | Außensteuergesetz: Zurechnungsbesteuerung für Stiftungen in Drittstaaten ist europarechtswidrig
Die Beschränkung der Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung gem. § 15 Abs. 6 AStG auf ausländische Stiftungen mit Geschäftsleitung oder Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens verstößt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Somit können sich auch die Begünstigten der im Common-Law-Raum weit verbreiteten Trusts auf die Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung berufen.
Wir kommen damit zum internationalen Steuerrecht. Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die Zurechnungsbesteuerung für Familienstiftungen in Drittstaaten ist europarechtswidrig.
Bei ausländischen Familienstiftungen fürchtet der inländische Fiskus eine Steuerflucht in solche Staaten, in denen keine oder eine äußerst günstige Besteuerung erfolgt. Dieser Steuerflucht versucht die Legislative durch eine Zurechnungsbesteuerung nach § 15 AStG Rechnung zu tragen. Aus europarechtlichen Gründen gibt es allerdings für Familienstiftungen mit einer Geschäftsleitung oder mit einem Sitz in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum eine bedeutende Ausnahme.
Vor drei Jahren war da...