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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 13 | Freiwilliger Wehrdienst: Anspruch auf Kindergeld nur bei Vorliegen zusätzlicher Voraussetzungen

Eltern volljähriger Kinder, die einen Freiwilligen Wehrdienst absolvieren, erhalten nicht per se Kindergeld. Allerdings kann nach einem erfreulichen Urteil des Bundesfinanzhofs ein Anspruch bestehen, wenn das Kind während des Wehrdienstes für einen Beruf ausgebildet wird oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Dabei ist es unschädlich, wenn das Kind nach Abschluss der Grundausbildung Dienst in einem Mannschaftsdienstgrad ausübt.

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs beschäftigt sich mit Sonderproblemen beim Kindergeld. – Viele Eltern wissen vermutlich gar nichts über diese Details.

Der III. Senat des BFH hat zunächst bestätigt: Das Ableisten eines Freiwilligen Wehrdienstes kann bei einem volljährigen Kind für sich genommen keinen Kindergeldanspruch begründen. Anders als etwa ein Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. – Das war früher beim gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst ja auch nicht anders. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass den Eltern während des Freiwilligen Wehrdienstes im Unterschied zu anderen Freiwilligendiensten keine Aufwendungen für den Unterhalt des Kindes en...