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Track 12 | Private Veräußerungsgeschäfte: Spekulationsgewinn trotz Zwangsversteigerung
Die Übertragung eines Grundstücks in Folge einer Zwangsversteigerung lässt – so ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs – eine willentliche wirtschaftliche Betätigung des Steuerpflichtigen nicht entfallen und ist nicht mit dem Eigentumsverlust bei einer Enteignung vergleichbar. Folglich ist ein Gewinn innerhalb des Zehnjahreszeitraums steuerpflichtig. Für die Berechnung der Veräußerungsfristen ist dabei auf die Abgabe des Meistgebots abzustellen.
Einen Hinweis wert ist auch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG.
Nach dieser Vorschrift unterliegt bekanntlich der Gewinn aus der Veräußerung einer Immobilie der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und dem Verkauf nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Eine Ausnahme gilt für selbstgenutzte Immobilien. Hier bleibt ein Verkauf unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Im Jahr 2019 hatte das höchste deutsche Steuergericht entschieden, dass der Eigentumsverlust durch die Enteignung eines Grundstücks gegen den Willen des Eigentümers keine Veräußerung in diesem Sinne darstellt. Folglich ist eine Entschädigung für die Enteignung auch innerhalb...