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BGH 22.05.2025 I ZR 161/24, NWB 26/2025 S. 1772

Online-Handel | Kündigungsschaltfläche auf der Internetseite des Verkäufers

Hat der Unternehmer dem Verbraucher ermöglicht, über eine Internetseite einen Vertrag über die wiederkehrende Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen zu schließen, so muss er auf der Internetseite eine Kündigungsschaltfläche auch dann bereitstellen (vgl. § 312k BGB), wenn der Verbraucher für die vertraglichen Leistungen des Unternehmers ein einmaliges Entgelt zu entrichten hat und der Vertrag nach der vereinbarten Laufzeit automatisch endet.

Anmerkung:

Bei einem Dauerschuldverhältnis werden ein dauerndes Verhalten oder wiederkehrende Leistungen geschuldet, deren Gesamtumfang von der Zeitdauer der Rechtsbeziehung abhängig und daher erst anhand der Vertragsdauer quantifizierbar ist. Dabei ist auf diejenige Hauptleistung abzustellen, die dem Vertrag sein charakteristisches Gepräge verle...